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   BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B   

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BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B (https://dejure.org/2008,57495)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B (https://dejure.org/2008,57495)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - B 6 KA 59/07 B (https://dejure.org/2008,57495)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dresden - S 18 KA 463/97
  • LSG Sachsen - L 1 KA 2/04
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
 
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  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
    12 In seinem nach Verkündung des hier angefochtenen Urteils des Sächsischen LSG ergangenen Urteil vom 29.8.2007 (B 6 KA 43/06 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) hat der Senat bezogen auf die Arztgruppe der Anästhesisten und die Höherbewertung der anästhesistischen Leistungen im EBM-Ä zum 1.1.1996 und deren Auswirkungen auf fachgruppenbezogene Honorarkontingente erneut bekräftigt, dass mit der Bildung von Honorarkontingenten eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht der KÄV als Normgeber einhergeht.

    Diese Reaktionspflicht bei der Honorarverteilung kann eingreifen, wenn sich bei einer Arztgruppe ein honorarmindernd wirkender dauerhafter Punktwertabfall von mehr als 15 % unter das sonstige Durchschnittsniveau ergibt, von dem Punktwertverfall ein wesentlicher Leistungsbereich betroffen ist, die dem Punktwertverfall zugrunde liegende Mengenausweitung nicht von der Arztgruppe selbst zu verantworten ist und die Honorarrückgänge in dem wesentlichen Leistungsbereich nicht durch andere Effekte kompensiert werden (Urteil vom 29.8.2007 - B 6 KA 43/06 R - RdNr 20).

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
    Soweit der 4. Senat des BSG in seinem Beschluss vom 13.12.2005 (SozR 4-1500 § 160a Nr. 11) eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, ist dieser Entscheidung durch die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Grundlage entzogen (vgl bereits Beschluss des 1. Senats des BSG vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNR 4).

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde im Verständnis des Beschlusses des 4. Senats des BSG vom 13.12.2005 (SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 34 und 84) würde die Funktion einer bisher gesetzlich nicht vorgesehenen Untätigkeitsbeschwerde übernehmen.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B

    Ausgestaltung eines Honorarverteilungsmaßstabes durch die Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
    11 Der Senat hat in seinem von der Beschwerdebegründung zutreffend herangezogenen Beschluss vom 20.10.2004 (B 6 KA 13/04 B) seine ständige Rechtsprechung zur Bildung und Anpassung von arztgruppenbezogenen Honorarkontingenten dahin zusammengefasst, dass die KÄV Honorartöpfe für Arztgruppen in Anknüpfung an die in einem früheren Jahr ausbezahlten Abrechnungsvolumina bilden darf, und dass die so gebildeten Honorarkontingente nicht allein dadurch rechtswidrig werden, dass nach der Festlegung ihres Zuschnitts eine Höherbewertung von solchen Leistungen im EBM-Ä erfolgt, die aus einem derartigen festen Honorarkontingent vergütet werden (vgl bereits BSGE 86, 16, 26 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S 125).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
    Im Übrigen hat der EGMR mit Urteil vom 8.6.2006 (NJW 2006, 2389) entschieden, dass eine lediglich richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer ist.
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
    11 Der Senat hat in seinem von der Beschwerdebegründung zutreffend herangezogenen Beschluss vom 20.10.2004 (B 6 KA 13/04 B) seine ständige Rechtsprechung zur Bildung und Anpassung von arztgruppenbezogenen Honorarkontingenten dahin zusammengefasst, dass die KÄV Honorartöpfe für Arztgruppen in Anknüpfung an die in einem früheren Jahr ausbezahlten Abrechnungsvolumina bilden darf, und dass die so gebildeten Honorarkontingente nicht allein dadurch rechtswidrig werden, dass nach der Festlegung ihres Zuschnitts eine Höherbewertung von solchen Leistungen im EBM-Ä erfolgt, die aus einem derartigen festen Honorarkontingent vergütet werden (vgl bereits BSGE 86, 16, 26 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S 125).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
    Das ist nach der Rechtsprechung des BVerfG zur Rechtsmittelklarheit ausgeschlossen (BVerfGE 107, 395, 416).
  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
    Soweit der 4. Senat des BSG in seinem Beschluss vom 13.12.2005 (SozR 4-1500 § 160a Nr. 11) eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, ist dieser Entscheidung durch die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Grundlage entzogen (vgl bereits Beschluss des 1. Senats des BSG vom 21.5.2007 - B 1 KR 4/07 S - SozR 4-1500 § 160a Nr. 17 RdNR 4).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 59/07 B
    8 Der Rechtsauffassung, eine Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren könne mit der Nichtzulassungsbeschwerde auch dann geltend gemacht werden, wenn ausgeschlossen ist, dass der Verfahrensmangel das Urteil beeinflusst hat, folgt der Senat in Übereinstimmung mit dem 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 4.9.2007 - B 2 U 308/06 B, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) nicht.
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